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| Der Datenschutzbeauftragte

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| Der Datenschutzbeauftragte im Betrieb

Zum Datenschutzbeauftragten iSd DSGVO und des BDSG (-neu) kann nicht jeder Mitarbeiter benannt werden, der Gesetzgeber stellt hier einen sehr hohen Anspruch an die Qualifikation.

• Der Datenschutzbeauftragte muss ein Jurist sein um Sinn und Absicht des Bundesdatenschutzgesetzes zu verstehen.
• Der Datenschutzbeauftragte muss Informatiker sein, um in Computern und Netzwerken zu erkennen, wo das Informationsdelikt entsteht.
• Der Datenschutzbeauftragte muss Manager sein, um neue Regeln und Verfahren in die betriebswirtschaftlichen Prozesse einzugliedern.
• Der Datenschutzbeauftragte muss Organisationspsychologe sein, damit die Umsetzung in der Hierarchie nicht ausgebremst wird.

Der Datenschutzbeauftragte muss freie Entscheidungsmöglichkeiten für seine Position haben, er muss objektiv bleiben und darf von nichts persönlich abhängig sein. Generell gilt, dass sich der Kontrollierende nicht selbst kontrollieren darf. Daher scheiden bestimmte Personenkreise wie

• Geschäftsführer,
• Personalleiter
• IT-Leiter und Systemadministratoren

grundsätzlich aus, auch wenn sie in ihrer Position, die die nötige Qualifikation mitbringen.
Der Gesetzgeber kannte die allgemein verbreitete Wirkungslosigkeit von Titeln oder Posten und gliederte den Datenschutzbeauftragten organisatorisch genau ein.

• Der Datenschutzbeauftragte ist daher der Geschäftsführung direkt unterstellt, so dass es keine dazwischenlegenden Hierarchiestufen gibt, die bestehende Missstände verschleiern könnte.

• Der Datenschutzbeauftragte genießt wie ein Betriebsratmitglied einen erweiterten Kündigungsschutz, weil er Missstände ansprechen und Veränderungen im Unternehmen durchführen muss, die seiner  Karriere gewöhnlich ein Ende setzen würden.
Haben Sie einen entsprechenden Mitarbeiter? Die DATA_ ELEMENTS wird Ihren Datenschutzbeauftragten so weit schulen, und fachlich unterstützen, bis er seine Aufgabe gesetzeskonform darstellen kann.

Der Datenschutzbeauftragte

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