- Übernahme der vollen und gesetzeskonformen Funktion des gesetzlich geforderten DSB per extern und iSd. Art. 37 DSGVO iVm § 38 BDSG.
- Übernahme der vollen Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten gem. BSI und ISO 27001.
- Stellung der gesetzl. geforderten Fachkunde durch Juristen und zertifizierte IT-Sicherheits- & Datenschutz Experten.
- Jahrelange Erfahrung auch im Internationalen Umfeld.
- Kurzfristige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, sowie Partner der BECHTLE.
- Sachverständige für Digitale Forensik.
- Nicht blockieren, optimieren!