1. Übernahme der vollen und gesetzeskonformen Funktion des gesetzlich geforderten DSB per extern und iSd. Art. 37 DSGVO iVm § 38 BDSG.
  2. Übernahme der vollen Funktion des IT-Sicherheitsbeauftragten gem. BSI und ISO 27001.
  3. Stellung der gesetzl. geforderten Fachkunde durch Juristen und zertifizierte IT-Sicherheits- & Datenschutz Experten.
  4. Jahrelange Erfahrung auch im Internationalen Umfeld.
  5. Kurzfristige Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, sowie Partner der BECHTLE.
  6. Sachverständige für Digitale Forensik.
  7. Nicht blockieren, optimieren!1und0Hintergr