Künstliche Intelligenz (KI)… ist gekommen um zu bleiben! – Was ist zu tun in Sachen Schulung/Training? 

– Artikel 4 der KI-VO verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder nutzen, dafür zu sorgen, dass alle mit diesen Systemen befassten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen –

Die Missachtung der KI-VO kann gravierende Folgen haben. 

Kernaussage von Art. 4 KI-VO

• Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, damit Mitarbeitende und sonstige Beteiligte (z.B. externe Dienstleister) KI fachkundig nutzen können.
• Die Vorschrift gilt unabhängig vom Risikoniveau des KI-Systems, also nicht nur für Hochrisiko-KI, sondern für jede geschäftliche Nutzung von KI.

Was ist „KI-Kompetenz“?

• KI-Kompetenz umfasst Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und Chancen, Risiken sowie mögliche Schäden zu erkennen.
• Dabei sind u.a. technische Vorkenntnisse, Erfahrungen, Ausbildung der Mitarbeitenden und der konkrete Einsatzkontext im Unternehmen zu berücksichtigen.

Für welche Unternehmen gilt das?

• Betroffen sind Unternehmen, die KI-Systeme selbst entwickeln oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen (Anbieter).
• Ebenso betroffen sind Unternehmen, die fremde KI-Systeme im Betrieb einsetzen (Betreiber), selbst wenn dies nur in geringem Umfang oder teilweise über Dienstleister erfolgt.

Konkrete Pflichten im Unternehmen?

• Aufbau und Sicherstellung geeigneter Schulungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Digital Trainings, Guidelines, interne Policies) für alle relevanten Rollen.
• Sensibilisierung für rechtliche, ethische und sicherheitsrelevante Aspekte (z.B. Datenschutz, Diskriminierungsrisiken, Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sowie Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen zur Absicherung in Haftungs- und Compliance-Fragen.

Rechtsfolgen und strategische Bedeutung?

• Art. 4 selbst sieht keine direkten Bußgelder vor, wird aber als zentrale Grundlage für KI-Compliance gewertet; fehlende KI-Kompetenz wird somit in anderen Verfahren (z.B. Datenschutz, Haftung) negativ ausgelegt.
• Unternehmen, die KI-Kompetenz systematisch aufbauen, reduzieren Risiken, stärken das Vertrauen von Kunden und Aufsichtsbehörden und können Wettbewerbsvorteile durch verantwortungsvollen, innovativen KI-Einsatz erzielen.
| Zielgruppe und Ziele
• Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, Mitarbeitende ohne KI-Vorkenntnisse, „Power-User“ für Office/Business, IT-/Data-Teams (je nach Modul kombinierbar).
• Ziele:
• Aufbau von Basisverständnis zu KI, Machine Learning und Generativer KI.
• Sicherer, produktiver und rechtlich bewusster Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag (z.B. Chatbots, Copilots, Bild-/Textgenerierung).

• Sensibilisierung für Risiken, Datenschutz, Ethik und EU AI Act / künftige KI-Regulierung.

| Modulübersicht (Inhaltsverzeichnis)
1. Grundlagenmodul: „Einführung in Künstliche Intelligenz“
2. Generative KI & LLMs (ChatGPT, Copilot & Co.)
3. KI im Arbeitsalltag: Produktivität & Prozesse
4. Datenkompetenz für KI (Basis)
5. Recht, Compliance & Ethik (inkl. EU AI Act)
6. KI in Fachbereichen (Marketing, HR, Vertrieb, Finanzwesen etc.)
7. Vertiefung: Machine Learning & No-/Low-Code-KI

8. Praxisworkshop: Eigene Use Cases & Leitlinien

Die Module können als Einzelseminare (0,5–2 Tage) oder als kombinierte Seminarreihe angeboten werden. In-House und Remote oder auch als Digitaler Lerncontent über unsere Lernplattform (z.B. als Pay-Per-Use Model).
Kommen Sie bzgl. entspr. Beratung und der Unterbreitung eines kundenindividuellen Angebotes gerne auf uns zu.
Fachspezifisches Modul – Recht, Compliance & Ethik (0,5 – 1 Tag)
Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, Mitarbeitende mit und ohne KI-Vorkenntnisse, „Power-User“ für Office/Business, IT-/Data-Teams (je nach Modul kombinierbar).
Ziele:
• Aufbau von Fachverständnis zu KI, Machine Learning und Generativer KI und deren rechtlichen Auswirkung auf Unternehmen und Nutzer
• Rechtlich bewusster und datenschutzkonformer Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag (z.B. Chatbots, Copilots, Bild-/Textgenerierung).
• Sensibilisierung für Risiken, Datenschutz, Ethik und EU AI Act / künftige KI-Regulierung
• Überblick: EU AI Act / KI-Verordnung, Datenschutz (DSGVO), Haftung, Transparenzpflichten.
• Unternehmensrichtlinien: Zulässige und unzulässige Nutzung, Rollen & Verantwortlichkeiten.
• Ethik-Themen: Fairness, Diskriminierung, Nachvollziehbarkeit, menschliche Aufsicht
• Identifikation konkreter Use Cases im Unternehmen (Brainstorming & Priorisierung).
• Erarbeitung eines Leitfadens / einer KI-Policy (erste Version) für Mitarbeitende.
• Maßnahmenplan: Nächste Schritte, Verantwortlichkeiten, Schulungsbedarfe.
Die Inhalte können als Einzelseminar (0,5–2 Tage) oder als kombinierte Seminarreihe angeboten werden. In-House und Remote.
Kommen Sie bzgl. entspr. Beratung und der Unterbreitung eines kundenindividuellen Angebotes gerne auf uns zu.
Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, Mitarbeitende mit und ohne KI-Vorkenntnisse, „Power-User“ für Office/Business, IT-/Data-Teams (je nach Modul kombinierbar).
Ziele:
• Aufbau von Basisverständnis zu KI, Machine Learning und Generativer KI und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden
• Rechtlich bewusster und datenschutzkonformer Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag (z.B. Chatbots, Copilots, Bild-/Textgenerierung).
• Sensibilisierung für Risiken, Datenschutz, Ethik und EU AI Act / künftige KI-Regulierung

Schwerpunkt des Workshops sind die Prüfkriterien der Datenschutzaufsicht unter anderem:
• die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit,
• die Zulässigkeit des KI-Trainings auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Ziff. J
DS-GVO i. V. m. § 12 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG),
• die Sicherstellung von Betroffenenrechten und
• die Qualität der Pseudonymisierung sowie Anonymisierung nach
dem Training.

Des Weiteren wird vermittelt , die Verantwortlichkeitsverteilung zwischen Unternehmen und Fachbehörden,
• die Umsetzung von Betroffenenrechten, insbesondere im Prompting und bei Logdaten,
• die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung sowie
• die geplante zentrale Protokollierung und deren mögliche Verstöße
gegen das Trennungsprinzip.

Die Inhalte können als Einzelseminar (0,5–2 Tage) oder als kombinierte Seminarreihe angeboten werden. In-House und Remote.
Kommen Sie bzgl. entspr. Beratung und der Unterbreitung eines kundenindividuellen Angebotes gerne auf uns zu.