
Die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse werden umfassend in einem Abschlussgutachten dargelegt.
Das Abschlussgutachten umfasst die gesetzlichen Anforderungen, den IST-Zustand des betrieblichen Datenschutzes/der Datensicherheit und deren Rechtsverstöße sowie eine Rechtsfolgenvorschau mit Empfehlung und Umsetzungszeitfenster.



